Unsere Experten kümmern sich um die komplizierten Fragen rund um das Thema Zoll. Wir helfen Ihnen mit allen Unterlagen und achten dabei, dass Ihre Güter nach rechtlichen Standards verzollt werden. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem Zollamt, sowie die Erledigung aller anfallenden Formalitäten und dienen Ihnen als Ansprechpartner für etwaige Rücksprachen.
Bei Waren, die über die Grenzen der Europäischen Union hinweg transportiert werden, gelten umsatzsteuerrechtliche Bestimmungen sowie EU-Recht in Form von Zöllen, Ein- und Ausfuhrverboten und Embargos.
Übersteigt der Zollwert einer eingeführten Sendung eine bestimmte Freigrenze, fällt eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an. Diese ist durch den Einführer zu entrichten. Ist der Importeur Gewerbetreibender, wird ihm die EUSt als Vorsteuer angerechnet. Demgegenüber lassen sich Sendungen von der Steuer befreien, wenn diese ins Drittland exportiert werden. Hintergrund ist der, dass stets dasjenige Land das Recht der Umsatzsteuerung innehat, in dem die Ware verbraucht wird.
Den bestimmungsgemäßen Ablauf aller Warenflüsse prüft die zuständige Zollbehörde auf Grundlage der zugehörigen Frachtpapiere. Sie legt auch fest, ob und in welcher Höhe Zollabgaben bei einem Import anfallen.